Mediation
Projekte und Planungen im öffentlichen Bereich(Umwelt, Bau, Planung) sind häufig sehr umstritten. Die beteiligten Gruppen und Personen haben meistens unterschiedliche Interessen. Es kommt zu Auseinandersetzungen zwischen Investoren, Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden und Initiativen, Politik und Verwaltung. Die öffentlich ausgetragenen Konflikte führen zu gegenseitiger Blockade oder eskalieren. Im Rahmen der üblichen Planungs-und Genehmigungsverfahren können solche Konflikte oft nicht zur Zufriedenheit der Beteiligten gelöst werden. Die Verfahren und gerichtlichen Auseinandersetzungen sind unsicher im Ausgang, dauern zu lange, erzielen letztlich keine Akzeptanz und beeinträchtigen das gesellschaftliche Klima in einer Gemeinde oder Region. Mediation durchbricht dieses Muster durch eine kooperative Form der Konfliktbearbeitung mit Hilfe eines externen, allparteilichen Mediators. Ziel ist eine von den Konfliktparteien gemeinsam entwickelte Lösung, die von allen Seiten getragen wird. Im Rahmen eines Mediatorenverfahrens wir die Kommunikation zwischen den beteiligten Personen-und Gruppen verbessert. Die kooperative Konfliktbearbeitung dient einer konstruktiven Streitkultur und den Erhalt des sozialen Friedens.
Mediationsverlauf:
Verhandlungseröffnung
Herausarbeiten der unterschiedlichen Standpunkte beider Parteien
Ermittlung der tatsächlichen Bedürfnisse mithilfe der Kontrahenten.
Erarbeitung von Lösungsansätzen.
Schriftliches Festhalten des Lösungskonzeptes, Vertrag
Vorteile
Außergerichtliche Einigung
Durch Mediation können oft Regelungen erreicht werden, die im Wege eines
Gerichtsverfahrens nicht möglich wären (Win-Win-Situationen), die allen Konfliktparteien
merkliche Vorteile bringen.
Vertraulichkeit
Die Verschwiegenheitspflicht der Mediatoren schafft einen geschützten Raum für vertrauliche
Gespräche.
Freiwilligkeit
Jede Partei kann sich selbständig für oder gegen Beginn und Weiterführung des
Mediationsprozesses entscheiden.
Autonomie
Durch die eigenständige Konfliktregelung, anstatt Konfliktlösung durch Dritte, wird die
Autonomie der Konfliktparteien gestärkt. Die Mediatoren besitzen keinerlei
Entscheidungsbefugnis, sondern strukturieren den Prozess und schaffen eine konstruktive
Atmosphäre. Erforderlich ist neben der Fähigkeit, für den eigenen Standpunkt auch einstehen
zu können und diesen eigenverantwortlich zu vertreten auch die prinzipielle Bereitschaft zu
einer fairen, konstruktiven Lösung.
Zukunftsorientierung
Im Vordergrund steht das gemeinsame Suchen von Vereinbarungen, die für alle Beteiligten in
Zukunft gut vertretbar sind.
Effektivität
Gespräche können schnell vorangehen und Übereinkünfte schon in wenigen Sitzungen erzielt werden. Damit ist Mediation oft kostengünstiger als herkömmliche Streitverfahren.
Außergerichtliche Einigung: Durch Mediation können Regelungen erreicht werden, die im Wege eines Gerichtverfahrens nicht möglich wären und allen Konfliktparteien Vortele bringen. (Win-win-Situationen).
Ziel der Mediation
Abbau von Ängsten und Bestärkung der betroffenen Parteien, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, die am besten ihren Bedürfnissen und Wünschen gerecht werden.
Vorbereitung der Parteien auf das, was sie nach der Konfliktlösung erwartet,und darauf, letztlich die Konsequenzen Ihrer Entscheidungen tragen zu können. Erstellung einer Vereinbarung bzw, eines zukünftigen Plans, dem alle Betroffenen zustimmen können und den sie auch einhalten werden.
Setting der Mediation
Das Setting ist von der jeweiligen Problemstellung abhängig und kann in den Räumlichkeiten der Mediatoren, der Klienten oder an einem sonstigen geeigneten Ort stattfinden.
Je nach Komplexität des Falles werden die Mediatoren alleine oder zu zweit arbeiten; bei sehr komplexen Themenstellungen sind auch Mediatorenteams denkbar. Vorgespräche können sinnvoll sein, um die gemeinsame Interaktionszeit möglichst effizient und effektiv gestalten zu können.
In besonderen Fällen kann nach Übereinkunft auch die beiderseitige Beiziehung von Anwälten sinnvoll sein.
In jedem Fall wird das Setting anlassbezogen und lösungsorientiert sein, um die Erfolgschancen zu optimieren.
Mediationsklausel
Es handelt sich um eine oft schon im Vorfeld eines Konflikts, zum Beispiel in einem Vertrag getroffene Regelung, im Falle eines Konflikts eine Lösung des Konflikts durch Mediation zu versuchen.
Weiterer Inhalt der Klausel ist, wie im Konfliktfall der/die Mediator/in ausgewählt werden. Man kann auch vereinbaren, dass ein Gerichts- oder Schiedsverfahren erst eingeleitet werden darf, wenn ein Mediationsversuch unternommen wurde und gescheitert ist.
Mediationsklauseln kommt in der Praxis zunehmende Bedeutung zu. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Formulierung.
Natürlich kann man auch dann eine Mediation vereinbaren, wenn der Konflikt schon entstanden ist.